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BGB § 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
[ Auszug: Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig, ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag ] [ BGB Geschlechtsbezogene Benachteiligung ] [ BGB Arbeitsplatzausschreibung ] [ BGB Vergütung ] [ BGB Maßregelungsverbot ] [ BGB Unübertragbarkeit ] [ BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang ] [ BGB Fälligkeit der Vergütung ] [ BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko ] [ BGB Vorübergehende Verhinderung ] [ BGB Pflicht zur Krankenfürsorge ] [ BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen ] [ BGB Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten ] [ BGB Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers ] [ BGB Beendigung des Dienstverhältnisses ] [ BGB Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen ] [ BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen ] [ BGB Schriftform der Kündigung ] [ BGB Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre ] [ BGB Stillschweigende Verlängerung ] [ BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ] [ BGB Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung ] [ BGB Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung ] [ BGB Freizeit zur Stellungssuche ] [ BGB Pflicht zur Zeugniserteilung ]